Die regelmäßige Prüfung Ihrer Maschinen und Geräte nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb. Wir führen fachgerechte UVV-Prüfungen gemäß den DGUV-Richtlinien durch und sorgen dafür, dass Ihre Maschinen den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Unsere UVV-Prüfungen umfassen:
- Erdbau- und Straßenbaumaschinen (z. B. Bagger, Radlader, Walzen)
- Hubarbeitsbühnen (LKW-Arbeitsbühnen, Anhängerbühnen, Scheren- und Gelenkteleskopbühnen)
- Kraftbetriebene Kleingeräte (z. B. Verdichtungsgeräte, Trennschleifer, Motorsägen)
Relevante DGUV-Richtlinien:
- DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
- DGUV Regel 100-501 – Betreiben von Erdbaumaschinen
- DGUV Regel 101-005 – Hubarbeitsbühnen
Unsere Prüfungen werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt, und Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfplakette.
Lassen Sie Ihre Maschinen und Geräte regelmäßig prüfen – für maximale Sicherheit und Verfügbarkeit!